Zwar gibt es derzeit kaum sichere Alternativen zu den gut verzinsten kapitalen Lebensversicherungen. Dennoch kann ein Liquiditätsengpass zum Verkauf zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel.
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Das „Tal der Tränen“ des Niedrigzins ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik des Geldhauses angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der aktuellen Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides davon.
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In unserem Makleralltag begegnet uns oft die Frage, welche Vorteile habe ich mit einem Versicherungsmakler?
Die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach!
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind.
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Green Bonds, also Staats- und Unternehmensanleihen mit ökologischer Ausrichtung, erleben seit einigen Jahren einen Boom. Europaweit soll der Markt in diesem Jahr auf ein Volumen von rund 180 Milliarden Euro anwachsen – 2017 waren es noch 100 Milliarden, 2015 nur 27 Milliarden. Den Trend zur nachhaltigen Geldanlage nutzen allerdings auch einige zweifelhafte Emittenten, die per „Greenwashing“ lediglich ihr Marketing grün ausrichten. Anleger sollten sich also immer konkret anschauen, nach welchen Kriterien das Geld investiert wird.
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Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 Tage davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers Vertrag eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
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Kommt es zu einem geordneten Brexit, wofür derzeit vieles spricht, könnten die Kurse insbesondere exportorientierter Unternehmen wieder deutlich anziehen. Darin liegt eine Chance für Anleger. Auch hier gilt allerdings: Große Chancen sind mit großen Risiken verbunden. Nach wie vor ist das Schreckgespenst „No-Deal-Brexit“ nicht vom Tisch – und damit das Risiko einer tiefen Rezession. Auch das Austrittsdatum gilt eher nicht als in Stein gemeißelt. Sogar ein Verbleib in der EU („Breversal“) ist weiterhin denkbar. Sollte die Unsicherheit anhalten oder sich sogar vertiefen, könnte sie die Kurse weiter absacken lassen.
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Die Pleite des Containerverleihers P&R hinterließ über 50.000 geprellte Anleger, deren Forderungen sich auf rund drei Milliarden Euro belaufen. Wann sie in welcher Höhe entschädigt werden, steht noch nicht fest, doch es dürften Jahre vergehen. Da mag ein aktuelles Angebot der US-Investmentgesellschaft York Capital so manchem verlockend erscheinen: 14 Prozent des Nennwerts wollen die Amerikaner für eine Übernahme der Forderungen zahlen. Zusätzlich sollen die veräußernden P&R-Anleger von eventuell auf sie zukommenden Rückforderungsansprüchen freigestellt werden. Die Insolvenzverwalter von der Münchner Kanzlei Jaffé prüfen derzeit noch, ob sie ausgezahlte „Gewinne“ von Anlegern wiederholen können.
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Einen Kredit als Schuldentilgung aufnehmen, ist das sinnvoll? Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Restschuldversicherung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach dem Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als „Welcome-Letter“ bezeichneten Schreiben von 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen – und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den wichtigen Hinweis, dass der abgeschlossene Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt.
Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von den Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision.
Wie tilgen Sie ihren aktuellen Kredit und sind Sie sich vollständig im Klaren wie die Zahlungsmodalitäten ablaufen?
Haben Sie diesbezüglich Fragen, dann melden Sie sich gerne bei einem unseren Experten!
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