Wie müssen E-Scooter versichert sein und wie kann ich mich als Fahrer absichern?
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Obwohl es nur um einen E-Scooter geht, ist das Ganze komplexer als man denkt. Ob auch Sie ideal abgesichert sind besprechen Sie am Besten mit einem unserer Versicherungsprofis.
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Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen – bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich.
Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozent verlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuen Immobilienkredit aufzunehmen. Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.
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Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.
Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.
Wohnungseinbrüche sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko, welches meist hohe finanzielle Konsequenzen mit sich bringt. Sorgen Sie jetzt mit einer geeigneten Hausratversicherungen vor und schützen Sie sich vor den finanziellen Konsequenzen einer solchen Tat.
Sie benötigen diesbezüglich Hilfe? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich dazu einfach über unser Kontaktformular.
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Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht.
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Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte.
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Zwischen Ende 2017 und Ende 2018 legten die Immobilienpreise in den deutschen Großstädten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Düsseldorf erneut kräftig zu. Spitzenreiter ist Berlin, wo in Neukölln 20, in Kreuzberg und im Wedding 17 Prozent Preissteigerung zu Buche standen (Referenzobjekt ist eine 80-Quadratmeter-Neubauwohnung mit drei Zimmern). Die höchsten Berliner Preise werden nach wie vor im Bezirk Mitte mit durchschnittlich 7.256 Euro pro Quadratmeter aufgerufen.
In München fiel die Steigerung zwar nicht so hoch aus, jedoch gilt hier bereits ein ganz anderes Preisniveau: 12.194 Euro Quadratmeterpreis in Maxvorstadt bedeuten einen Anstieg um gut 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch in Schwabing-West und in Lehel liegen die Preise jenseits der 12.000-Euro-Grenze (plus 12 bzw. 10 Prozent). Zweistellige Preissteigerungsraten wurden ebenfalls in den weiteren Top-7-Metropolen verzeichnet, in der Frankfurter Altstadt über 18 Prozent.
Mehr und mehr schlägt die Immobilienknappheit in den Großstädten auch auf deren Umland durch. So stiegen die Preise in den Landkreisen um München zuletzt zum Teil um mehr als 10 Prozent p. a. Im Landkreis Segeberg im Hamburger Einzugsgebiet verteuerten sich Neubau-Einfamilienhäuser um 9,7 Prozent. Auf über 17 Prozent Preiszuwachs kommt Fellbach bei Stuttgart.
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Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt.
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Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.
Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.
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Laut PKV-Verband werden die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr durchschnittlich nur um etwa 1,9 Prozent steigen. Das liegt deutlich unter dem Zehnjahresschnitt von 2,8 Prozent. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhten ihre Beiträge in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 3,3 Prozent jährlich. Erst Anfang 2019 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,5 auf 3,05 Prozent angehoben – eine Steigerung um mehr als ein Fünftel also und angesichts der steigenden Pflegekosten sicherlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.
Für die privaten Krankenversicherer gilt die Besonderheit, dass sie erst beim Überschreiten gesetzlich festgelegter Schwellenwerte ihre Prämien anheben dürfen. Die Beitragsentwicklung verläuft daher sprunghafter als bei den gesetzlichen Kassen. An dieser Gesetzeslage gibt es immer wieder lautstarke Kritik aus der Branche. Vom Tisch sind die gerichtlich verfolgten Rückerstattungs-Forderungen einiger Privatpatienten, die die begutachtenden Treuhänder der privaten Krankenversicherer für nicht unabhängig und die Beitragserhöhungen deshalb für nichtig hielten. Der Bundesgerichtshof wies ihr Ansinnen kürzlich ab.
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