Seit Jahren steigt das Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Der Wildwuchs auf dem Markt der Nachhaltigkeit ist allerdings unüberschaubar, da nahezu jeder Anbieter seine eigenen Nachhaltigkeits-Kriterien definiert. Sinnvoll erscheint daher das Vorhaben der EU-Kommission, einheitliche Standards festzulegen. Damit soll einerseits „Greenwashing“ verhindert werden, also ein „grüner Anstrich“ für Geldanlagen, die eigentlich kaum oder gar nicht nachhaltig sind. Andererseits sollen vergleichbare Kriterien grenzüberschreitende Investitionen innerhalb Europas erleichtern.
Doch von Einigkeit sind die Europäer weit entfernt. Das Ergebnis der Suche nach Standards ist daher bisher ein Sammelsurium eher schwammiger Vorgaben. Ein gravierender Streitpunkt bleibt zum Beispiel die Atomkraft. Bekanntermaßen belastet sie das Klima kaum, weshalb die Franzosen sie als nachhaltig einordnen. Deutsche oder österreichische nachhaltige Fonds dagegen klammern Kernkraft in der Regel aus, wegen ihres ungelösten Entsorgungsproblems und der Verstrahlungsrisiken. Ein Konsens ist nicht in Sicht. Damit bleibt es weiterhin den Anlegern und ihren Beratern überlassen, genau hinzuschauen und gemäß eigenen Kriterien eine Auswahl zu treffen.
Haben Sie sich bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit in Ihrer Altersvorsorge beschäfftigt? Ein spannendes Thema finden wir. Inzwischen haben verschiedene Versicherer den Investmentmarkt mit Fokus auf Nachhaltigkeit für sich entdeckt und sehr gute Produkte sowie Investmentstrategien entwickelt.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
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Den klassischen Lebensversicherungen wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwerfen und in absehbarer Zeit auch keine steigende Rendite erwirtschaften werden. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt.
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Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
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Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
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Das neuartige Virus Corona wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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