Auto getunt? Versicherer informiert?
Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen wieder auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur erhebliche Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit. Entgegen der Meinung von vielen Tunern, reicht diese nicht aus! Die Teile dürfen zwar auf der Straße benutzt werden, müssen aber vorher vom TÜV ordnungsgemäß eingetragen werden.
Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung. Das kann teuer werden!
Fazit: Teilen Sie Veränderungen am Fahrzeug unbedingt Ihrem Versicherer mit. Am besten, Sie fragen schon vorab an, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Sicher ist sicher!
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