Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen

10.12.2019

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten ohne Krankenzusatzversicherung vor allem beim Zahnersatz, der schon mal leicht einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten, was sich Patienten wünschen. Mit einer Krankenzusatzversicherung lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld leicht schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung. Mit Zahnersatz, Zahnvorsorge, Zahnbehandlung, Sehilfen, Krankentagegeld, Heilpraktikerleistungen und weiteren, hat man sehr interessante Produkte zur Verfügung.

Seit dem Jahr 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als sog. Barlohn und wurden bisher voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Vom Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer können verschiedene Leistungsbausteine angeboten, gewählt und kombiniert werden. Welche das sind und welche Leistungen damit abgedeckt sind, erfahren Sie im persönlichen Gespräch von unseren Versicherungsprofis.

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