Autodiebe bevorzugen SUVs – welche Kfz-Versicherung zahlt?
Die Pandemie-Einschränkungen haben auch Autodieben das „Handwerk“ erschwert. Um fast ein Viertel – auf 10.697 – ging die Zahl der kaskoversicherten Diebstähle 2020 zurück, womit sich ein langjähriger Trend beschleunigt hat. Zugleich kletterte die durchschnittliche Schadenssumme erstmals über die Marke von 20.000 Euro. Ein wesentlicher Grund dürfte die Vorliebe der Kriminellen für kostspielige SUVs sein – sieben der zehn meistentwendeten Fahrzeugmodelle gehören dieser Kategorie an. Der richtige Schutz über die Kfz-Versicherung ist essentiell und übernimmt im Ernstfall die entstandenen Kosten.
Land-Rover-Besitzer müssen besonders zittern, denn die Zahl der Diebstähle stieg bei dieser Marke gegen den Trend sogar um ein Drittel. BMW und Toyota stehen in der Gunst der Autodiebe ebenfalls weit oben. Geografisch ist die Bundeshauptstadt wie schon in den Vorjahren der Hotspot: In Berlin allein wurden mit 2.267 mehr als doppelt so viele Autos gestohlen wie in Baden-Württemberg und Bayern zusammen. Erfasst werden allerdings nur die Diebstähle, die den Versicherern gemeldet werden, also die teil- oder vollkaskoversicherter Fahrzeuge.
Wenn der Pkw geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer für sein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, geht ebenfalls nicht leer aus, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Der Versicherungskunde bekommt den Wiederbeschaffungswert erstattet. Das ist genau das Geld, das der Kunde benötigt, um sich wieder ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können. Lediglich die Selbstbeteiligung wird abgezogen.
Was passiert, wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht?
Was viele nicht wissen: Wird das Auto innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung beim Versicherer wieder aufgefunden, erhält der Versicherungskunde sein Auto zurück. Diese Verpflichtung gilt laut Versicherungsvertrag aber nur, wenn die Rücknahme innerhalb dieses Zeitraumes und mit zumutbaren Anstrengungen möglich ist.
Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhält der Versicherungskunde in der Regel anstelle der Reparaturkosten die so genannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges abgezogen. Zur Vermeidung von Differenzen über den Restwert ist es ratsam, sich vor dem Verkauf mit der Versicherung abzustimmen. Restwertaufkäufer können in diesem Moment beraten.
Damit Ihr Auto im Ernstfall ersetzt werden kann, kommt es auf einen vollständigen Versicherungsschutz an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Berechnung einer neuen Kfz-Versicherung. Kontaktieren Sie uns noch heute!