Kryptowährungen: Anleger vor steuerlichen Herausforderungen

24.06.2021

Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot kommen meist kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung – die Banken führen für sie die Abgeltungsteuer ab und verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten. Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.

Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren.

Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte. Ganz anders ist das bei Investitionen in Kryptowährungen. Waren diese bisher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin, Ether, Ripple und Co. auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann. 

Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein. 

Werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. 

Wer in eine virtuelle Währung investiert hat, sollte daher den Anschaffungsvorgang dokumentieren. Denn um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, braucht man die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.

Die gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn beziehungsweise erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 Euro.

Aktuell befindet sich der Kryptomarkt eher in einem Abwärtstrend. Wie es weiter geht und ob sich neue Coins als Investment durchsetzen können steht zur Frage. Sicher ist, dass neue Kryptowährungen als Marktmacht auftauchen werden. Welche künftig stabil und ertragreich sein werden ist reine Spekulation! Setzen Sie besser auf Fonds, ETFs und Beteiligungen um ein nachhaltiges Investment zu tätigen.

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