Private Unfallversicherung, für den Ernstfall richtig vorsorgen!

26.10.2020

Die private Unfallversicherung, richtig absichern!

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie auch die Todesfolge. Die Unfallversicherung deckt im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten, sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Eine Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen wollen, sind Sie verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft vollständige und richtige Angaben über so genannte gefahrerhebliche Umstände zu machen, etwa zum Gesundheitszustand oder zu besonderen Unfallrisiken wie zum Beispiel durch Extremsportarten. Auf dieser Grundlage wägt die Versicherung ab, welche Risiken in Ihrem Fall bestehen und ob sie Sie überhaupt versichert. Vorsicht: Ist der Versicherer über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht vollständig oder nicht richtig informiert, kann er den Vertrag rückwirkend anpassen, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen oder anfechten.

Fristen: Leistungen für einen Unfall müssen Sie innerhalb der Fristen geltend machen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind. Sonst können Sie womöglich den Anspruch auf eine Leistung verlieren.

Leistungsausschluss: In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz in den Bedingungen von vornherein ausgeschlossen. So besteht zum Beispiel bei Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch eine Straftat oder durch Kriegsereignisse verursacht wurden, sind ebenfalls nicht abgedeckt. Genaue Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Der Unfallversicherer zahlt Leistungen allein für die Folgen eines Unfalls, wenn dieser also zu Gesundheitsschädigungen führt. Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen treffen, wird der Versicherer die Leistungen aus der Unfallversicherung unter Umständen kürzen.

Noch Fragen? Kein Problem, im persönlichen Gespräch klären wir alles Weitere!

Hubert Leikam

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