PIM-Gold-Anleger müssen 80 Prozent abschreiben
Mit hohen Renditeversprechen hatte der Goldhändler PIM Gold Tausende Privatanleger angelockt und dann nach einem Schneeballsystem abgezockt. 7.000 Geschädigte haben Ansprüche auf 178 Millionen Euro angemeldet. Kürzlich erhielten sie eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 7,5 Prozent ihrer Forderungen.
Die Verwertung der vorhandenen Edelmetallbestände sei „im Wesentlichen abgeschlossen“, teilte Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja mit. Nach jetzigem Stand dürfte die Insolvenzmasse insgesamt für nur 15 bis 20 Prozent der Verbindlichkeiten reichen.
Der Fall zeigt wieder einmal: Gold und garantierte Verzinsung bilden eine heikle Kombination. Die PIM-Gold-Drahtzieher hatten mit teils zweistelligen Renditen gelockt, die sie mit Altgoldkauf und -Recycling generieren wollten. Tatsächlich wurden eine Zeitlang bloß Neukundengelder als „Zinszahlungen“ an Bestandskunden – und auf die Konten der Betrüger – überwiesen, bis die Blase platzte. Schon zuvor hatte es Skandale in diesem Anlagesegment gegeben.
Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.
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