Grobe Fahrlässigkeit in Versicherungsverträgen. Wichtig zu wissen!
Sollten Sie die Formulierung “Grobe Fahrlässigkeit” in den Bedingungen Ihrer Versicherungen finden, sollten Sie ganz genau nachlesen, was damit gemeint ist.
Rein rechtlich ist nicht genau definiert, was unter “Grobe Fahrlässigkeit” zu verstehen ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass der Versicherer selbst festlegen kann, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Im Ernstfall kann es sogar soweit gehen, dass die Schadenszahlungen eingeschränkt werden und Sie auf einem Restbetrag der Schadenssumme sitzen bleiben. Möchten Sie eine Versicherung wechseln oder neu abschließen, ist es wichtig, dass Sie die sogenannte Verzichtsklausel in Ihrem neuen Vertrag einschließen. Diese besagt, dass auf den Nachweis der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird und der Schaden vom Versicherer ohne Einschränkungen reguliert wird.
Wichtig: Die Verzichtsklausel! Im Schadensfall ist es entscheidend, dass die Schadensregulierung schnell über die Bühne geht und Gelder fließen. Ärger oder Streitigkeiten mit dem Versicherer wären zu diesem Zeitpunkt fatal. Achten Sie darauf, dass Sie bei Vertragsabschluss die Verzichtsklausel mit eingeschlossen haben.
Welche Versicherungen sollten Sie auf grobe Fahrlässigkeit überprüfen?–Kaskoversicherung (Kfz)
Fazit: Augen auf beim Vertragsabschluss! Wichtig: Erst informieren, dann versichern! Bei weiteren Fragen rund um Versicherungen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin.