Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot kommen meist kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung – die Banken führen für sie die Abgeltungsteuer ab und verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten. Wer beizeiten in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether & Co. eingestiegen ist, konnte – zumindest zwischenzeitlich – hohe Kursgewinne verbuchen. Werden diese realisiert, also in Euro umgewandelt, kommt der Fiskus ins Spiel. Es sei denn, Privatpersonen verkaufen nach mindestens einjähriger Haltedauer, dann sind die Gewinne steuerfrei.
Andernfalls aber kann es kompliziert werden, denn Steuerexperten sehen einige Fallstricke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) will keine Regelungslücke erkennen, arbeitet aber mit den Ländern an einem Schreiben, das die ertragssteuerliche Behandlung virtueller Währungen eindeutig vorgeben soll. Gerichte hatten zuletzt uneinheitlich geurteilt. Das BMF empfiehlt Privatanlegern, Krypto-Verkäufe als „Einkünfte aus Leistungen“ oder „privates Veräußerungsgeschäft“ zu deklarieren.
Völlig offen ist aber noch, wie Gewinne aus selbst erzeugten Coins behandelt werden sollen. Krypto-Anleger, die jetzt Kursgewinne realisieren, sollten sich daher vor dem Ausgeben der gesamten Summe vergewissern, ob davon nicht noch etwas an den Fiskus abzutreten sein könnte. Ganz anders ist das bei Investitionen in Kryptowährungen. Waren diese bisher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin, Ether, Ripple und Co. auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann.
Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein.
Werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied.
Wer in eine virtuelle Währung investiert hat, sollte daher den Anschaffungsvorgang dokumentieren. Denn um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, braucht man die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.
Die gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn beziehungsweise erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 Euro.
Aktuell befindet sich der Kryptomarkt eher in einem Abwärtstrend. Wie es weiter geht und ob sich neue Coins als Investment durchsetzen können steht zur Frage. Sicher ist, dass neue Kryptowährungen als Marktmacht auftauchen werden. Welche künftig stabil und ertragreich sein werden ist reine Spekulation! Setzen Sie besser auf Fonds, ETFs und Beteiligungen um ein nachhaltiges Investment zu tätigen.
Informieren Sie sich jetzt und vereinbaren Sie einen Termin bei unserer Experten.
Jetzt Termin vereinbaren!
> weiterlesen
Durch den Boom der nachhaltigen Kapitalanlage sind Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Kürzeln konfrontiert, die Struktur und Übersicht in der Produktlandschaft verschaffen sollen. Schließlich besteht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit überhaupt ist und sein sollte. Dies sind die fünf Begriffe, die Sie als nachhaltig orientierter Anleger unbedingt kennen sollten.
> weiterlesen
Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenkassen vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht!
> weiterlesen
Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen wertet seit einem Vierteljahrhundert alljährlich die Tariflandschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus. Im Fokus stehen dabei Bedingungen (40 Prozent der Gesamtnote), Kompetenz (30), Beitragsstabilität (20) und Antragsfragen (10). In diesem Jahr standen ganze 566 Tarife bzw. Tarifkombinationen auf dem Prüfstand.
> weiterlesen
Die Lebensversicherung bleibt trotz aller medialen Abgesänge ein attraktives und lohnendes Investment. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
> weiterlesen
Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, von Altersarmut betroffen zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
> weiterlesen
Robo-Advisor sollten eine neue Ära des Investierens einläuten: automatisierte Vermögensverwaltungen, neudeutsch als Robo-Advisors bezeichnet. Über 20 davon werden derzeit auf dem deutschen Markt angeboten.
> weiterlesen
Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
> weiterlesen
Wenn eine komplizierte Operation und ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorstehen, begeben sich viele Patienten lieber in die Hände eines erfahrenen Spezialisten. So kommt für sie nur die Chefarztbehandlung in Frage. Die Kosten dafür werden von gesetzlichen Krankenkassen nur im Einzelfall übernommen. Privatversicherte und Personen mit einer Zusatzversicherung können dagegen in der Regel auf die Kostenerstattung zählen. Chefarztbehandlung: Welche Kosten bringt sie mit sich? In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Chefarztbehandlung einer der Wahlleistungen für einen Krankenhausaufenthalt, für die sich Versicherte bei Versicherungsabschluss entscheiden können. Gleiches gilt etwa für die Unterbringung in einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer. Die Leistungen sind oftmals medizinisch nicht zwingend erforderlich.
> weiterlesen